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Beratungs-Info Wegweiser

Die Bilder und Videos in diesem Beitrag sind KI-generiert.

Maik Marx
Maik MarxGründer von Beratungs-Info, Inhaber Plan Genial Unternehmensberatung · Inhaber der plangenial Unternehmensberatung, Berlin · 28.10.2026 · 9 Minuten Lesezeit

Fast jede Anfrage, die uns erreicht, beginnt mit demselben Satz: „Ich weiß nicht, was mir zusteht.“ Dahinter steckt selten Faulheit und fast immer Überforderung. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern, Träger, Verbände, Verbraucherzentralen: Jede Stelle ist für etwas anderes zuständig, und die Maßnahmen heißen alle ähnlich. Dieser Artikel sortiert das. Fünf Fragen, ehrlich beantwortet, zeigen dir in zehn Minuten, welche Beratungsart zu deiner Lage passt und wo du sie bekommst.

Du musst dafür keinen Paragrafen kennen und keinen Fachbegriff. Die Fragen drehen sich nur um dich: Was ist gerade das größte Problem, fehlt dir Richtung oder Handwerk, brauchst du etwas Neues auf dem Papier, willst du angestellt sein oder dein eigenes Ding machen, und welchen Status hast du gerade. Aus den Antworten ergibt sich die Beratungsart fast von allein.

Alles, was hier steht, ist allgemeine Information. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wenn du nach den fünf Fragen noch unsicher bist, hilft ein kostenloses Erstgespräch: Dort sortieren wir deine Lage gemeinsam, ohne Verkaufsgespräch.

Auf einen Blick
  • Die Beratungsart folgt aus deiner Lage, nicht aus dem Namen der Maßnahme.
  • Bei Geld- oder Behördensorgen kommt die Schuldner- oder Sozialberatung zuerst, alles andere danach.
  • Fehlt dir Richtung, passt Jobcoaching; fehlt dir Handwerk, passt Bewerbungstraining.
  • Fehlt ein Abschluss, beginnt der Weg bei der Weiterbildungsberatung; eine Gründungsidee gehört in die Gründungsberatung.
  • Dein Status (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, angestellt, ohne Leistungen) entscheidet über die Förderung.

01Frage eins: Was ist gerade das größte Problem?

Viele Menschen kommen mit drei Problemen gleichzeitig: eine Kündigung, offene Rechnungen und die vage Idee, sich selbstständig zu machen. Verständlich, aber keine Beratung löst alles auf einmal. Darum beginnt jede Sortierung mit einer einzigen Frage: Was raubt dir gerade den Schlaf?

Schreib es in einem Satz auf. Nicht drei Sätze, einer. „Ich habe seit zwei Monaten keine Antwort auf meine Bewerbungen“ ist ein solcher Satz. „Das Jobcenter will Unterlagen, die ich nicht verstehe“ ist ein anderer. „Meine Idee für einen Lieferdienst lässt mich nicht los“ ein dritter. Jeder dieser Sätze zeigt in eine andere Richtung.

Sind Geld, Miete oder Behördenpost das Thema, dann gehört dein erster Weg nicht zu einem Jobcoach, sondern zu einer Schuldner- oder Sozialberatung. Diese Stellen sind kostenfrei, sie ordnen Bescheide, verhandeln mit Gläubigern und helfen bei Anträgen. Alles andere wartet, bis der Boden wieder trägt. Mehr dazu auf unserer Seite Schuldner- und Sozialberatung.

Geht es um die Jobsuche, bleibt das Thema in diesem Artikel. Geht es um die Gründung, ebenfalls. Nur solltest du dir ehrlich eingestehen, welches Problem oben liegt. Wer die Reihenfolge umdreht und mit Schulden im Nacken ein Jobcoaching beginnt, bricht es oft ab, weil der Kopf woanders ist. Wer sich zuerst einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen möchte, findet allgemeine Informationen rund um Geld und Vorsorge bei Finanzpost.

Ein Problem zuerst, nicht alle auf einmal. Das klingt banal, ist aber die wichtigste Entscheidung in dieser Liste. Alle weiteren Fragen bauen darauf auf.

Wenn du gar nicht weißt, was oben liegt, ist das übrigens auch eine Antwort. Dann brauchst du zuerst jemanden, der mit dir sortiert, und genau dafür ist ein Erstgespräch da.

02Frage zwei: Fehlt dir Richtung oder fehlt dir Handwerk?

Zwei Menschen sagen denselben Satz: „Ich finde keinen Job.“ Für den einen heißt das: Er weiß nicht, welche Stellen überhaupt zu ihm passen, zweifelt an sich und hat seit Monaten keine Struktur im Tag. Für die andere heißt es: Sie weiß genau, wohin sie will, aber Lebenslauf und Anschreiben kommen nicht an.

Der erste braucht Richtung. Dafür gibt es Jobcoaching: eine Begleitung über mehrere Wochen, in der ein Coach mit dir Stärken, Ziel, Strategie und Tempo festlegt und dranbleibt. Jobcoaching ist Einzelarbeit, kein Kurs, und es geht um den ganzen Weg, nicht nur um Unterlagen.

Die zweite braucht Handwerk. Dafür gibt es Bewerbungstraining: Lebenslauf aufräumen, Anschreiben auf die Stelle zuschneiden, Online-Profile, Vorstellungsgespräch üben, mit Lücken umgehen. Das ist kürzer, konkreter und oft ein Baustein innerhalb eines Jobcoachings.

„Die richtige Beratung beginnt nicht mit einem Paragrafen, sondern mit einem ehrlichen Satz darüber, was dir gerade den Schlaf raubt.“Maik Marx, beratungs-info.de

Woran erkennst du, was bei dir fehlt? Ein einfacher Test: Kannst du in einem Satz sagen, welche Stelle du in sechs Monaten haben willst? Wenn ja, fehlt dir eher Handwerk. Wenn du bei dieser Frage ins Stocken kommst, fehlt dir Richtung. Beides ist in Ordnung, beides hat eine passende Beratung. Alles Weitere zum Gutschein, von der Beantragung bis zur Trägersuche, erklärt avgs.info Schritt für Schritt.

Beide Formen werden in der Regel über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert, kurz AVGS, nach § 45 SGB III. Den Gutschein stellt deine Vermittlungsfachkraft aus; den Träger wählst du selbst, solange er zugelassen ist.

Noch ein Hinweis aus der Praxis: Viele unterschätzen die Richtungsfrage. Sie buchen ein Bewerbungstraining, schreiben danach glänzende Unterlagen, und trotzdem kommt nichts zurück, weil sie sich auf die falschen Stellen bewerben. Wer zweifelt, nimmt lieber die Begleitung.

03Frage drei: Brauchst du etwas Neues auf dem Papier?

Manchmal hilft die beste Bewerbung nicht, weil in jeder Stellenanzeige ein Abschluss steht, den du nicht hast. Dann ist das Problem nicht die Bewerbung, sondern die Qualifikation. Das ist keine Schande, aber es verändert den Weg.

In diesem Fall gehört die Weiterbildungsberatung an den Anfang. Sie klärt drei Dinge: Welche Qualifizierung öffnet dir die Tür, welche Form passt (Umschulung, Teilqualifizierung, Anpassungsfortbildung) und wer sie bezahlt. Die Beratung selbst ist bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter und bei vielen kommunalen Stellen kostenfrei. Einen Überblick gibt unsere Seite Weiterbildungsberatung.

Für Arbeitsuchende läuft die Förderung meist über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Lehrgangskosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuung werden übernommen, das Arbeitslosengeld oder Bürgergeld läuft weiter. Für Beschäftigte gibt es eigene Wege, etwa die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III oder das Aufstiegs-BAföG.

Woran erkennst du, dass du hier richtig bist? Lies zehn Stellenanzeigen, die dich reizen. Steht in acht davon dieselbe Anforderung, die du nicht erfüllst, hast du deine Antwort. Steht sie in zwei, ist es eher eine Frage der Bewerbung.

Weiterbildung kostet Zeit, oft Monate, manchmal zwei Jahre. Darum lohnt sich die Beratung vor der Entscheidung. Ein Kurs, der nicht zum Ziel führt, ist teuer, auch wenn ihn jemand anderes bezahlt.

Wenn du noch angestellt bist und spürst, dass sich dein Beruf verändert, gilt dasselbe. Die Agentur für Arbeit berät auch Beschäftigte, kostenfrei und ohne dass dein Arbeitgeber davon erfährt.

04Frage vier: Angestellt sein oder dein eigenes Ding machen?

Eine Gründungsidee braucht eine andere Beratung als eine Jobsuche. Es geht um Markt, Zahlen, Rechtsform, Finanzierung und die Frage, ob die Idee dich tragen kann. Dafür gibt es die Gründungsberatung.

Auch sie ist für Arbeitsuchende gefördert möglich: Der AVGS kennt ausdrücklich die „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“. Dazu kommen der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III für Menschen mit Arbeitslosengeld und das Einstiegsgeld für Menschen im Bürgergeld. Beides sind Ermessensleistungen, und beide brauchen einen Plan, der überzeugt.

Viele stehen zwischen den Stühlen: Sie würden gründen, hätten aber auch nichts gegen eine gute Anstellung. Das ist kein Widerspruch. Ein Jobcoaching kann die Gründungsoption mitdenken, und manche Gründungsberatung endet mit der Erkenntnis, dass eine Anstellung gerade die bessere Wahl ist. Wichtig ist nur, dass du die Frage ehrlich stellst.

KI-generiert: Maik Marx steht an einer Straßenkreuzung in Berlin und überlegt, welche Richtung die richtige ist
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Ein Hinweis zur Vorbereitung: Wer mit einer Gründungsidee zur Vermittlungsfachkraft geht, kommt mit einem groben Konzept weiter als mit einem Gefühl. Drei Sätze reichen: Was willst du anbieten, wem, und warum sollte jemand dafür zahlen. Das Existenzgründungsportal des Bundes hilft beim Sortieren dieser Sätze.

Gründungsberatung ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie sagt dir, wann du Steuerberatung oder anwaltlichen Rat brauchst, ersetzt sie aber nicht. Gute Beraterinnen und Berater machen diese Grenze von sich aus deutlich.

Wer nebenberuflich starten will, nutzt eher die kostenfreien Angebote der Kammern oder die Beratung auf eigene Rechnung. Der Gutschein ist an die Arbeitsuche gebunden.

05Frage fünf: Welchen Status hast du gerade?

Die fünfte Frage entscheidet nicht über die Beratungsart, sondern über die Förderung. Und das ist für viele der Punkt, an dem es konkret wird: Wer zahlt das?

Beziehst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie kann AVGS für Coaching, Training und Gründungsberatung ausstellen und Bildungsgutscheine für Weiterbildung. Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der ersten drei Monate besteht auf den AVGS sogar ein Anspruch, davor und danach ist es eine Ermessensentscheidung.

Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter zuständig. Auch dort gibt es AVGS und Bildungsgutschein, dazu das Einstiegsgeld bei einer Gründung und die Vermittlung in Schuldner-, Sucht- oder psychosoziale Beratung als kommunale Eingliederungsleistung.

Bist du angestellt, kommen andere Wege infrage: die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III über den Arbeitgeber, das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen mit Abschluss und die kostenfreie Beratung der IHK und Handwerkskammern. Auch die Agentur für Arbeit berät Beschäftigte.

Bist du ohne Leistungsbezug, also zum Beispiel selbstständig oder in einer Übergangsphase, bleibt die kostenfreie Beratung von Kammern, Wirtschaftsförderungen, Verbänden und Verbraucherzentralen oder eine Beratung auf eigene Rechnung. Ein AVGS setzt in der Regel voraus, dass du arbeitsuchend gemeldet bist.

Melde dich arbeitsuchend, auch wenn du noch Geld hast. Viele verzichten darauf, weil sie keine Leistungen wollen. Dabei öffnet die Meldung den Zugang zu Beratung und Gutscheinen, unabhängig davon, ob Geld fließt.

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Aus der Familie: plangenial · Bewerbung, Karriere & AVGS-Coaching

Jobcoaching und Bewerbungstraining als zugelassener Träger: Die Plan Genial Unternehmensberatung in Berlin bietet die Maßnahme „Neue Chance als Arbeitnehmer“ an, online im ganzen Bundesgebiet. Mehr auf plangenial.de.

Zu plangenial.de →

06So setzt du die Antworten zusammen

Jetzt hast du fünf Antworten. Leg sie nebeneinander. Problem oben: Jobsuche. Richtung oder Handwerk: Richtung. Etwas Neues auf dem Papier: nein. Angestellt oder eigenes Ding: angestellt. Status: Bürgergeld. Ergebnis: Jobcoaching, gefördert über einen AVGS vom Jobcenter.

Ein zweites Beispiel: Problem oben: Gründungsidee. Richtung: klar. Papier: nein. Eigenes Ding: ja. Status: Arbeitslosengeld, noch acht Monate Anspruch. Ergebnis: Gründungsberatung über AVGS bei der Agentur für Arbeit, parallel die Frage nach dem Gründungszuschuss. Beide Beispiele sind erfundene Konstellationen, keine echten Fälle, aber so laufen die Gespräche tatsächlich ab.

Mit diesem Ergebnis gehst du zu deiner Vermittlungsfachkraft und sagst klar, was du willst: welche Maßnahme, warum, bei welchem Träger. Je klarer dein Anliegen, desto leichter fällt die Entscheidung auf der anderen Seite des Schreibtischs. Unser Ablauf beschreibt diese vier Schritte und hat einen kleinen Wegweiser mit drei Fragen, der dir das Ergebnis direkt anzeigt.

Was du mitbringst: den Satz zu deinem Problem, dein Ziel in einem Satz und, falls vorhanden, ein Erstgespräch mit einem Träger, bei dem du die Maßnahme benennen kannst. Mehr braucht es nicht.

Und wenn die Vermittlungsfachkraft nein sagt? Dann bitte um eine schriftliche Begründung. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist Widerspruch möglich; Beratung dazu geben Sozialverbände und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht. Wir erbringen keine Rechtsberatung, aber wir sagen dir, wo du sie bekommst.

Das Wichtigste zum Schluss dieses Abschnitts: Die Entscheidung über Förderung liegt bei der Behörde, nicht bei einem Träger und nicht bei uns. Wer dir etwas anderes verspricht, ist mit Vorsicht zu genießen.

Ein Wort zu den Fristen: Ein ausgestellter Gutschein gilt nur einige Wochen bis wenige Monate. Wer ihn in der Schublade liegen lässt, muss neu fragen. Darum lohnt es sich, den Träger schon vor dem Termin ausgesucht zu haben, damit die Maßnahme zügig beginnen kann. Und wer zwischen zwei Trägern schwankt, führt einfach zwei Erstgespräche; beide sind kostenlos, und der Vergleich zeigt meist schnell, wo du dich besser aufgehoben fühlst.

Praxis-Tipp: Deine zehn Minuten vor dem Anruf

Schreib dein größtes Problem in einen Satz. Entscheide: Richtung oder Handwerk. Prüf zehn Stellenanzeigen auf eine Anforderung, die dir fehlt. Beantworte ehrlich: angestellt oder eigenes Ding. Notiere deinen Status. Dann weißt du, welche Beratung du bei welcher Stelle ansprichst.

07Fazit: Erst sortieren, dann anrufen

Die meisten verlieren nicht an der Beratung, sondern davor: Sie rufen irgendwo an, landen bei der falschen Stelle, hören „dafür sind wir nicht zuständig“ und geben auf. Die fünf Fragen verhindern genau das. Sie kosten zehn Minuten und sparen Wochen.

Halte die Reihenfolge ein: Erst das größte Problem, dann Richtung oder Handwerk, dann die Frage nach dem Papier, dann angestellt oder selbstständig, zum Schluss der Status. Aus den fünf Antworten ergibt sich eine Beratungsart und eine zuständige Stelle.

Alle fünf Beratungsarten findest du im Verzeichnis mit Voraussetzungen, Förderung und Ablauf. Und wenn du nach dem Lesen noch unsicher bist, ist das kein Scheitern, sondern der Moment für ein Gespräch.

KI-generiert: Maik Marx erklärt zwei Frauen an einem runden Tisch Schritt für Schritt, wie sie die passende Beratung finden
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Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir deine Lage in dreißig Minuten, sagen dir, welche Stelle und welche Förderung infrage kommt, und auch, wenn eine andere Stelle besser passt als wir. Das gehört zu einem ehrlichen Wegweiser dazu.

Was hier steht, ist allgemeine Information nach dem Stand vom Oktober 2026. Gesetze ändern sich; die verlinkten Quellen zeigen den aktuellen Stand.

Maik Marx
Meine Meinung

Ein persönliches Wort von Maik Marx

Ich berate seit über zwanzig Jahren Menschen bei Jobsuche und Gründung, und die Frage „Was steht mir zu?“ höre ich öfter als jede andere. Mich ärgert dabei nicht die Frage, sondern dass sie so oft unbeantwortet bleibt, weil jede Stelle nur ihren Ausschnitt kennt. Deshalb gibt es Beratungs-Info. Mein Rat aus Erfahrung: Nimm dir die zehn Minuten für die fünf Fragen, bevor du irgendwo anrufst. Wer sortiert ankommt, wird ernst genommen, und das ist auf Ämtern die halbe Miete.

Unterschrift Maik Marx
Maik Marx · Gründer von Beratungs-Info, Inhaber Plan Genial Unternehmensberatung · plangenial Unternehmensberatung, Berlinmaikmarx.deplangenial.de

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Dann sprich kurz mit Maik. Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir deine Lage in dreißig Minuten und sagen dir, welche Stelle und welche Förderung infrage kommt.

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Welche Beratung gibt es für Arbeitslose?

Für Arbeitsuchende kommen vor allem Jobcoaching, Bewerbungstraining und Weiterbildungsberatung infrage, bei einer Gründungsidee auch Gründungsberatung. Coaching, Training und Gründungsberatung werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert, Weiterbildung über den Bildungsgutschein. Ausstellende Stelle ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Was ist der Unterschied zwischen Jobcoaching und Bewerbungstraining?

Jobcoaching begleitet dich über mehrere Wochen auf dem ganzen Weg: Stärken, Ziel, Strategie, Bewerbung, Gespräche. Bewerbungstraining konzentriert sich auf das Handwerk: Lebenslauf, Anschreiben, Online-Profile, Vorstellungsgespräch. Wer die Richtung noch sucht, passt eher ins Jobcoaching; wer sie kennt, ins Bewerbungstraining.

Bekomme ich einen AVGS, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Ja, das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen. Es ist eine Ermessensentscheidung deiner Vermittlungsfachkraft. Hilfreich ist, wenn du klar sagst, welche Maßnahme du willst, warum sie deine Chancen verbessert und bei welchem zugelassenen Träger du sie machen möchtest.

Muss ich arbeitslos sein, um Beratung zu bekommen?

Nein. Beschäftigte werden von der Agentur für Arbeit ebenfalls kostenfrei beraten, etwa zu Weiterbildung. Förderwege für Beschäftigte sind die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III und das Aufstiegs-BAföG. Kammern, Verbände und Verbraucherzentralen beraten unabhängig vom Status kostenfrei.

Wer entscheidet, ob ich eine Förderung bekomme?

Immer die zuständige Stelle: die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld, das Jobcenter bei Bürgergeld, für Aufstiegs-BAföG die Ämter für Ausbildungsförderung. Ein Träger oder ein Informationsportal kann keine Förderung zusagen.

Was mache ich, wenn ich Schulden habe und gleichzeitig einen Job suche?

Dann ist die Schuldnerberatung der erste Schritt. Anerkannte Stellen bei Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen beraten kostenfrei, und das Jobcenter kann die Beratung als kommunale Eingliederungsleistung vermitteln. Ein Jobcoaching kann parallel sinnvoll sein, die Schuldenfrage gehört aber zu den Fachstellen.

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Transparenz-Hinweis (gem. EU AI Act): Dieser Beitrag wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und NICHT redaktionell geprüft. Er kann daher inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Angaben enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026, Änderungen vorbehalten); eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung. Bilder und Videos sind KI-generiert. Verantwortlich: Maik Marx, Plan Genial Unternehmensberatung, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.

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