Was Bewerbungstraining ist
Bewerbungstraining macht aus deinem Werdegang eine Bewerbung, die gelesen wird: Lebenslauf aufräumen, Anschreiben auf die Stelle zuschneiden, Online-Bewerbungen und Profile bei Jobportalen, Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch, Umgang mit Lücken und schwierigen Fragen.
Es gibt Trainings in Gruppen (günstig, viel Austausch) und als Einzeltraining (genau auf dich zugeschnitten). Viele Träger kombinieren beides.
Für wen es infrage kommt
Für alle, die sich bewerben müssen oder wollen: nach der Ausbildung, nach einer Kündigung, nach einer Pause, bei einem Wechsel in eine andere Branche oder wenn die letzte Bewerbung lange her ist. Auch für Menschen, die sich auf Deutsch noch unsicher fühlen.
Was gefördert wird
Über den AVGS nach § 45 SGB III bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bewerbungstraining bei einem zugelassenen Träger. Häufig ist das Training ein Baustein eines Jobcoachings, dann läuft beides über einen Gutschein.
Bewerbungskosten (Mappen, Porto, Fahrten zum Vorstellungsgespräch) können zusätzlich aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) erstattet werden. Das beantragst du vor der Ausgabe bei deiner Vermittlungsfachkraft.
So läuft es ab
1. AVGS für Bewerbungstraining oder Jobcoaching bei der Vermittlungsfachkraft erfragen. 2. Träger wählen, Erstgespräch, Unterlagen mitbringen. 3. Gemeinsam Unterlagen überarbeiten, Gespräche üben, Strategie festlegen. 4. Bewerben, nachfassen, auswerten, nachjustieren.
Was Bewerbungstraining nicht ist
Es schreibt dir keine erfundenen Qualifikationen in den Lebenslauf und ersetzt keine Qualifizierung. Wenn dir für die Wunschstelle ein Abschluss fehlt, ist Weiterbildungsberatung der nächste Schritt.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
